Handelt Ihr Unternehmen rechtssicher in Europa? Auf welcher Grundlage klärt es Schwierigkeiten? Für Mitarbeiter, die auf diese Fragen keine Antworten haben, ist das Seminar „UN-Kaufrecht und nationales deutsches Recht“ im HAUS DER UNTERNEHMER ein Muss. Denn Verträge über die Grenzen der Bundesrepublik hinweg richten sich nach deutschem und UN-Kaufrecht ebenso wie nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen der Vertragspartner. Das UN-Kaufrecht ist zentrale Frage und wichtige Entscheidungsgrundlage beim täglichen Warenumsatz. Das Seminar richtet sich vor allem an Einkäufer und Entscheider, die in über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus tätigen Unternehmen arbeiten. Denn gerade sie handeln mit hohen Auftragssummen, machen sich aber nur wenig Gedanken über das zutreffend anzuwendende, internationale Recht. Zu den Seminarinhalten gehören u. a.: internationales Kaufrecht, nationales Kaufrecht der BRD, Kaufrecht ausgewählter Staaten, Gerichtsstand, Gerichtsstandvereinbarung und Schiedsgericht sowie Fallbeispiele.
Das kostenpflichtige Seminar findet am Mittwoch, 19. März 2014, von 9 Uhr bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg statt. Mehr Infos unter www.haus-der-unternehmer.de; Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204.