„Stolperfalle“ Geringfügige Beschäftigung

Seminar im HAUS DER UNTERNEHMER

Wenn Unternehmen Aushilfen beschäftigen – so genannte Geringfügig Beschäftigte etwa auf 450-Euro-Basis – müssen sie arbeitsrechtlich Einiges beachten. Das gilt nicht nur für die generell sehr detailliert zu beachtenden Regelungen etwa in der Abrechnungspraxis, sondern auch für die grundsätzliche Rechtslage, die sich laufend ändert. Ein Seminar im HAUS DER UNTERNEHMER macht Personalleiter, Personalsachbearbeiter sowie Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht auf. Zudem erhalten die Teilnehmer eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispiele. Checklisten und Arbeitshilfen aus den Seminarunterlagen erleichtern später die tägliche Arbeit mit dem Problemkreis Mini-Jobs und Gleitzonenregelung sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung.

 

Das kostenpflichtige Seminar findet am Mittwoch, 26. Juni 2013, von 9 bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg statt. Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204.

 

Ansprechpartner in der Pressestelle

Christian Kleff

Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

Telefon: 0203 99367-225

E-Mail:kleff(at)unternehmerverband(dot)org

Jennifer Middelkamp

Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

Telefon: 0203 99367-223

E-Mail:middelkamp(at)unternehmerverband(dot)org

Geraldine Klan

Referentin

Telefon: 0203 99367-224

E-Mail:klan(at)unternehmerverband(dot)org