Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wirken sich auf alle Unternehmensbereiche aus – auch auf die Arbeit des Betriebsrates. Zentrale Frage ist dabei, inwiefern Betriebsräte selbst für den Datenschutz verantwortlich sind. Antworten auf diese und die vielen weiteren Fragen rund um den Datenschutz gibt es beim Seminar „Datenschutz und Betriebsratsarbeit“ im HAUS DER UNTERNEHMER. Dabei werden Aufgaben und Verantwortlichkeit des Betriebsrats sowie die besonderen Anforderungen von Betriebsratsgremien kompakt zusammengefasst. Es wird über die relevanten datenschutzrechtlichen Aspekte der verantwortlichen Stellen informiert und es können Erfahrungen ausgetauscht werden.
Das kostenpflichtige Seminar richtet sich an Mitarbeitervertreter, aber auch an Geschäftsführer sowie interessierte Beschäftigte, und findet am Dienstag, 9. Oktober 2018, von 13 bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg statt. Für weitere Informationen geben Sie auf www.haus-der-unternehmer.de/weiterbilden die Nummer R582018 ein; Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt bei der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH, Tel. 0203 6082-204.